Qualität durch Sicherheit im Betrieb
FASI/SIFA
Fachkraft für Arbeitssicherheit
DGUV Vorschrift 3 / AsiG §5
Was meinen wir damit im Bezug auf unsere Leistung als Fachkraft für Arbeitssicherheit?
Wir beraten über wirtschaftliche und rechtssichere Einhaltung der gesetzlichen und berufsgenossenschaftlichen Anforderungen zum Arbeitsschutz.
In den Gefährdungsbeurteilungen, Betriebsanweisungen, Arbeitsanweisungen, Sicherheitsbegehungen, Alarm-Plan, Gefahrstoffkataster, „Erste Hilfe-Organisation“, „ASA-Sitzungen“ werden Lösungsvorschläge von uns mit erarbeitet.
Grundlage ist jeweils Stand der Technik zum Arbeitsschutz nach folgenden Verordnungen und Vorschriften:
• Arbeitsstättenverordnung und der jeweiligen ASR
• Betriebssicherheitsverordnung und die jeweiligen TRBS
• Gefahrstoffverordnung und die jeweiligen TRGS
• Biostoffverordnung und die jeweiligen TRBA
• Lastenhandhabungsverordnung
• Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung
• Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung (OstrV)
• Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge
• Mutterschutzrichtlinienverordnung
• Jugendarbeitsschutzgesetz
• DGUV Vorschriften der jeweiligen BG oder Unfallkassen